LOF:  New Zealand  / Scotland  / Canada  / Australian


Contact to the Paratrooper-LF

Contact: Commanding Officer - Training Officer - Medien Officer

Haben Sie Fragen, dann wenden sie sich bitte über den angebotenen Kontakt an uns.

Wir werden Ihre E-Mails so schnell wie möglich bearbeiten und beantworten.

Paul Georg Meyer

Paratrooper-LF



Commanding Officer:

E: P.Meyer@Paratrooper-LF.eu


Vor und Nachnahme:

Telemar Rosenberger


Directorate of Communications and Media

Paratrooper-LF (Admin)

Captain Medien Officer:

E: T.Rosenberger@Paratrooper-LF.eu

Urteil des Landgerichts Köln 2006


Das Landgericht Köln hat im Leitsatz des Urteils zum Aktenzeichen 28 O 178/06[13] entschieden:

Ob das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtmäßig ist, ist grundsätzlich im Rahmen einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu bestimmen.

Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. Dies gilt umso mehr, wenn die veröffentlichende Person die besagte E-Mail auf unlautere Weise erlangt hat.

Die Veröffentlichung einer fremden E-Mail an einen Dritten auf einer Internetseite kann ausweislich dieses Urteils einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Insofern ist die Widerrechtlichkeit jedoch nicht indiziert, sondern im Einzelfall positiv festzustellen, wofür eine umfassende Güter- und Interessenabwägung erforderlich ist. Gegenüber stehen sich der Zweck der Veröffentlichung und der von der veröffentlichenden Partei angestrebte Zweck sowie die Form, die Art und das Ausmaß des Eingriffs. Ein Verstoß löst eine Pflicht zur Leistung von Schadensersatz aus.

Dabei stellt das Landesgericht die E-Mail einem verschlossenen Brief gleich.


Bei Missbrauch halten wir uns rechtliche Schritte vor.

Aufnahmeantrag „Download“

Peter Kolb

Paratrooper-LF



Training Officer:

E: P.Kolb@Paratrooper-LF.eu